Hallo Zusammen, Ich habe ein Problem mit einem Kunden. Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. Mahnungen bleiben alle ohne Ressonanz. Was jetzt tun??? Dem Anwalt die Sache geben? Wie läuft das Ganze ab, ich bin zwar rechtsschutzversichert aber greift das da auch? Kurz zur Info, ich bin noch nicht selbsständig und muss mich auf einigen Gebieten erst einmal schlau machen Danke mal Stefan
AW: nach 2. Mahnung kein Zahlungseingang Rechtsschutzversicherungen gelten meist nur im privaten Bereich, nicht bei Selbständigen. Du hast nicht angegeben, ob Du aus D, A oder Ch bist. In Österreich kannst Du bei Gericht eine sogenannte Mahnklage einbringen, siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Mahnverfahren - ist relativ einfach, Du musst nur ein Formular ausfüllen, erkundige Dich einfach bei Gericht. Geht natürlich auch mit Anwalt, ist aber teurer.
AW: nach 2. Mahnung kein Zahlungseingang Hi Stefan, also ich hab - in Österreich - mal vor Jahren die Sache einfach nem Inkassobüro übertragen - auf Empfehlung meines Versicherungsmaklers - weil das keine Rechtschutzversicherung abdeckt. Die Eintreibung hat dann zwar fast ein Jahr gedauert - aber ich hab alles bekommen - in Schritten von ÖS 500,-- - es ging um einen Betrag von damals ÖS 4.500,--