Hallo, Wir haben in der Firma ein kleines Problem. Und zwar haben wir einen Arbeitnehmer der seit längerer Zeit fest angestellt ist. Nun haben wir durch Zufall heraus bekommen, dass er bei der Konkurrenz eingelernt wird und vermutlich nebenbei Arbeiten möchte. Jedoch sind wir mit seinem 2. Beschäftigungsverhältnis nicht einverstanden und würden ihm gerne kündigen. Doch nun zum eigentlichen Problem.Er hat eine Kündigungsfrist von 5 Monaten! Welche Möglichkeiten gibt es den nun um solch einem Arbeitnehmer zu Kündigen? (ohne Frist) Gruß L. Miller
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Das gehört eindeutig zu den Fragen wo man sich nicht auf eine Antwort aus dem Internet verlassen sollte, das ist eine Frage für den Anwalt oder eine Berufsvertretung (z.B. Kammer in Österreich). Üblicherweise ist Arbeit für ein Konkurrenzunternehmen (wenn das wirklich so stimmt!) ein Kündigungsgrund und in vielen Dienstverträgen ausgeschlossen.
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Gibt es nicht irgent ein Rechtliches Forum oder Änhliches... Wollte damit, solange ich noch nicht sicher bin noch nicht gleich zum Rechtsanwalt
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Was hat jetzt Kammer mit Rechtsanwalt zu tun? Es gibt sicher einige Rechtsforen im Netz - das Problem dran ist, dass Rechtsanwälte keine kostenlosen Beratungen übers Internet machen dürfen - wirst aber sicher auch nocht fest stellen. Ich schließe mich da Walter an - zuerst mal den Dienstvertrag nochmals durchschauen, ob nicht sowieso eine Konkurrenzklausel drinnen ist - dann kostenlose Beratung auf der Handelskammer in Anspruch nehmen - wofür sonst zahlst du Kammerumlage? Ev. auch noch auf die Arbeiterkammer, die dir aber vielleicht keine befrieidgende Auskunft geben, weil sie ja die Angestellten dann vertreten. PS: Falls du verabsäumt hattest, einen Arbeits/Dienstvertrag mit deinen Mitarbeitern zu machen - Kollektivvertrag anschauen für deine Branche PPS: Wenns im Dienstvertrag drinnen steht, dass er kein zweites Dienstverhältnis haben darf, dann kann allein dieser Passus - wenns entsprechend definiert ist - auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Hallo LMiller, arbeiten gleichzeitig bei der Konklurrenz? Normalerweise würde ich sagen: Fristlose Kündigung. Was steht im Dienstzettel oder Arbeitsvertrag? Hast du drinnen stehen, dass dir der Dienstnehmer jede Nebenbeschäftigung melden muss bzw. er nicht gleichzeitig bei einem Mitbewerb arbeiten darf? Beweisen mußt du es können, falls er/sie dich verklagen will.
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Wobei - wenn ich mich noch richtig an meine Vorehe erinnere - mein damaliger Mann war nicht nur Betriebsrat, sondern auch in der Gewerkschaft - heißt das dann fristlose Entlassung Weil bei jeglicher Art von Kündigung gibts eben die Kündigungsfrist - zumindest war das vor ein paar Jahren noch ein wichtiger Unterschied.
AW: Kündigung wegen 2.Beschäftigung Hallo,ich habe auch erst bei meiner Arbeitsstelle nachgefragt ,ob ich ein Nebengewerbe anmelden darf .Mann sagte mir gleich ,kein Problem ,aber ich darf keine gleichen Artikel verkaufen ,wie in unserem Laden ,und die Arbeit dürfte auch nicht darunter leiden .LG kiki